Unterstützen Sie uns!

LILT Bozen setzt sich auf Landesebene für Prävention, Forschung, Betreuung, Unterstützung und Rehabilitation von Krebspatientinnen und -patienten sowie deren Familien ein. Jede Spende – auch die kleinste – hilft uns, unsere Ziele zu erreichen. Ob Privatperson oder Unternehmen: Jeder kann einen Unterschied machen und dazu beitragen, unsere Aktivitäten und Dienstleistungen fortzuführen und auszubauen.

SPENDEN SIE IHRE 

5X1000

Mit Ihrer 5×1000-Spende an die LILT Bozen unterstützen Sie die Verbreitung der Prävention, die Gesundheitsaufklärung, die wissenschaftliche Forschung sowie die Hilfe für Krebspatientinnen und Patienten und ihre Familien.
Die Zuweisung der 5 Promille erfolgt über die Steuererklärungsformulare CUD, 730 und UNICO. Dabei handelt es sich um einen Steueranteil, auf den der Staat verzichtet, um Organisationen des Dritten Sektors bei ihrer wertvollen Arbeit zu unterstützen.
Für Sie kostet es nichts – für die LILT Bozen bedeutet es viel!

Und so geht´s

Unterschreiben Sie einfach das Feld „Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie anderer, nicht gewinnbringender gemeinnütziger Organisationen“ und geben Sie im Feld „Empfänger“ die Steuernummer der LILT Bozen an: 02216950218

Zahlungsweisen

Per Bank- oder Postüberweisung mit dem Vermerk „Donazione – Spende“ im Verwendungszweck und Angabe der Steuernummer.

Bankverbindung

IBAN BANKKONTO
IT29D0604511603000000450000

IBAN POSTKONTO
IT38H0760111600000036395317

Lautend auf
LILT Landesverein Bozen EO
W.-A.-Loew-Cadonna-Platz 10, 39100 BOZEN

Spenden Sie online

Klicken Sie auf den Betrag, den Sie spenden möchten. Sie werden dann auf die Seite unseres Partners Sumup weitergeleitet, um die Zahlung per Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay abzuschließen.

Sonstige Schenkungsmöglichkeiten

Schenkung von Immobilien
Dabei handelt es sich um die Schenkung eines materiellen Vermögenswertes (z. B. eines Gebäudes oder Grundstücks), der der LILT Bozen für ihre institutionellen Zwecke zur Verfügung gestellt wird.

Kondolenzspende
Eine Kondolenzspende ist eine besondere Form der Unterstützung, mit der Sie im Andenken an einen geliebten Menschen onkologische Aktivitäten fördern.

Testamentarisches Vermächtnis
Ein testamentarisches Vermächtnis ist eine Geste von großem sozialem Engagement. Mit dieser Form der Spende kann die LILT Bozen ihre Präventionsaktivitäten weiter ausbauen, wissenschaftliche Forschungsprogramme finanzieren und zusätzliche Pflege- und Rehabilitationsmaßnahmen für Krebspatienten anbieten.
Ein Vermächtnis zugunsten einer anerkannten gemeinnützigen Einrichtung ist von der Erbschaftssteuer befreit und wird bei der Berechnung des steuerpflichtigen Nachlasswerts abgezogen. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, verhindert eine testamentarische Verfügung zugunsten einer wohltätigen Organisation, dass das Vermögen an den Staat fällt.
Für ein testamentarisches Vermächtnis ist es lediglich erforderlich, seinen Willen in einem eigenhändig geschriebenen Testament mit Datum und Ort der Niederschrift deutlich zum Ausdruck zu bringen. Außerdem muss das Testament die vollständigen Daten des Empfängers enthalten und unterzeichnet sein. Zur Sicherstellung der Umsetzung kann eine Vertrauensperson als Testamentsvollstrecker benannt werden. Das Testament muss an einem sicheren Ort aufbewahrt, bei einem Notar oder einer Bank hinterlegt oder dem Testamentsvollstrecker anvertraut werden. Ein „öffentliches“ Testament, das vor einem Notar in Anwesenheit von zwei Zeugen erstellt und nach dem Tod des Erblassers bekannt gemacht wird, bietet die größte Sicherheit, dass der Wille des Erblassers vollständig respektiert wird. Die Kosten hierfür sind gering und diese Form gilt als die zuverlässigste.

ALLGEMEINE ANMERKUNGEN

Mitgliedsbeiträge sind NICHT abzugsfähig oder steuerlich absetzbar.
Freiwillige Geldzuwendungen und Kondolenzspenden SIND abzugsfähig oder absetzbar.

Damit eine Spende steuerlich geltend gemacht werden kann, muss die Zahlung nachverfolgbar sein. Das bedeutet, dass die Zuwendung per Banküberweisung, Postüberweisung oder Online-Zahlung mit Kreditkarte erfolgen muss. Der Steuererklärung ist ein entsprechender Zahlungsnachweis beizufügen (z. B. Überweisungsbestätigung, Kontoauszug oder Postanweisung).

Barzahlungen sind nicht steuerlich absetzbar oder abzugsfähig.

Auskunft nötig?

Bei Unklarheiten und für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat oder schreiben Sie uns mithilfe des nachstehenden Formulars.